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   OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91   

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OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91 (https://dejure.org/1992,7969)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.1992 - 9 L 4536/91 (https://dejure.org/1992,7969)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 1992 - 9 L 4536/91 (https://dejure.org/1992,7969)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 GemO ND; § 8 GemO ND; § 149 WasG ND
    Gemeinde; Anschluß- und Benutzungszwang; Beseitigung des Niederschlagswassers; Satzung; Wirksamkeit; Änderung ; Ermächtigungsvorschrift; Befreiungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Anschluß- und Benutzungszwang; Beseitigung des Niederschlagswassers; Satzung; Wirksamkeit; Änderung ; Ermächtigungsvorschrift; Befreiungsanspruch

Papierfundstellen

  • DÖV 1993, 968
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91
    Der Fortgeltung des Satzungsrechts ohne erneute Entscheidung des Rates der Bekl. steht es nicht entgegen, daß die im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung gegebenen Voraussetzungen später entfallen sind (BVerfG, Beschl v 23.3.1977- 2 BvR 812/74 -, E 44, 216, 226).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91
    Kompetenzlos erlassenes Recht ist nicht schwebend unwirksam, sondern endgültig nichtig (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1989 - 3 C 47.88 -, RdL 1990, 219).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89

    Beseitigungspflicht für Niederschlagswasser; Niederschlagswasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91
    Danach ist der Kl. verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation anzuschließen, weil diese vor seinem Grundstück betriebsbereit vorhanden ist und auf seinem Grundstück Abwasser anfällt; Abwasser im wasserwirtschaftlichen Sinne ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließende Wasser (Urt. d. Sen. v 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 1458/93

    Abwasseranlage; Änderung; Anschluß- und Benutzungszwang; Grundstückseigentümer;

    Bei ab dem 1. Mai 1990 nicht lediglich geänderten, sondern neu beschlossenen Abwasserbeseitigungssatzungen muß - beispielsweise aus der Entstehungsgeschichte - deutlich erkennbar sein, worin angesichts der grundsätzlichen Beseitigungspflicht der Grundstückseigentümer das öffentliche Bedürfnis dafür liegen soll, auch hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung den Anschluß- und Benutzungszwang vorzusehen (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 11.8.1992 - 9 L 4536/91 -, dng 1993, 129).

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11.8.1992 (aaO; vgl. auch Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 -, dng 1991, 163) ausgeführt, daß ein satzungsrechtlich einmal wirksam begründeter Anschluß- und Benutzungszwang auch hinsichtlich des Niederschlagswassers fortbesteht, bis die Gemeinde von der ihr in § 149 Abs. 3 Nr. 1 NWG n. F. eröffneten Möglichkeit, für das Niederschlagswasser ihre eigene Beseitigungspflicht zu beenden und diejenige der Grundstückseigentümer zu begründen, durch Aufhebung ihres Satzungsrechts zum Anschluß- und Benutzungszwang wirksam Gebrauch macht.

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von

    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163; Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Thüringen, 15.11.2023 - 4 KO 25/17

    Zur Verhältnismäßigkeit von Kosten des Anschlusses an einen Abwasserkanal

    Bei diesem handelt es sich um einen sog. Dauerverwaltungsakt, dessen Wirkung so lange fortbesteht, wie die allgemeine Pflicht begründet bleibt und keine Befreiung im Einzelfall ausgesprochen worden ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 23 B 94.1435 - beck-online; NdsOVG, Urteil vom 11. August 1992 - 9 L 4536/91 -, beck-online).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89

    Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt;

    Für die Entscheidung über eine gegen diesen Verwaltungsakt erhobene Anfechtungsklage kommt es daher darauf an, ob er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung rechtmäßig ist (Urt. des Senats v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - betr. eine Entwässerungseinrichtung).
  • VGH Hessen, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94

    Fehlende Ermächtigungsgrundlage für eine Satzung nach der in Hessen für die

    Eine einmal wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht ungültige Satzungsbestimmung kann nicht allein dadurch nachträglich Gültigkeit erlangen, daß sich - gegebenenfalls nach Jahren - die Gesetzeslage ändert (vgl. Hess. VGH, 31.1.1991 - 5 N 1388/88 -, HSGZ 1991, 305 = NVwZ-RR 1991, 578 = GemHH 1992, 133, unter Hinweis auf Hess. VGH, 20.9.1989 - 5 UE 8/86 - Nds. OVG, 11.8.1992 - 9 L 4536/91 -, ZKF 1993, 137 = DÖV 1993, 968; vgl. zur Übertragung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen geltenden Grundsätze auf den Fall des Erlasses einer Ortssatzung auch schon Hess. VGH, 24.6.1974 - V N 2/70 -, a.a.O., S. 69 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 12.11.2002 - 3 A 3188/02

    Abwasseraufbereitung; Abwasserbegriff; Abwasserbeseitigung;

    Maßgeblich für die Ausübung des Benutzungszwangs ist wiederum - wie schon hinsichtlich des Anschlusszwangs (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 09.06.1999, aaO., S. 8) - das zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung geltende Recht, weil diese Maßnahme ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist (vgl. Nds.OVG, Urteile vom 11.08.1992, - 9 L 4536/91 -, dng 1993, 129, und vom 19.01.1993  - 9 L 297/89  -, NVwZ 1993, 1017).
  • VG Göttingen, 12.11.2000 - 3 A 3387/00

    Anordnung zur Einleitung von auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwasser in

    Maßgeblich für die Ausübung des Benutzungszwangs ist wiederum - wie schon hinsichtlich des Anschlusszwangs (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 09.06.1999, aaO., S. 8) - das zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung geltende Recht, weil diese Maßnahme ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 11.08.1992, - 9 L 4536/91 -, dng 1993, 129, und vom 19.01.1993- 9 L 297/89 -, NVwZ 1993, 1017).
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